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CyberSchutzPilot

Branche: Architekten & Ingenieure

Cyberversicherung für Architekten und Ingenieurbüros

Eine Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure zahlt die eigenen Kosten nach einem Angriff: IT-Forensik, Wiederherstellung von Plänen und Modellen, Ertragsausfall und Hilfe bei Datenschutzpflichten. Sie ergänzt die Berufshaftpflicht, die für Planungsfehler gedacht ist und Eigenschäden nach einem Cyberangriff in der Regel nicht abdeckt.

Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:

Warum Planungsbüros ein attraktives Ziel sind

Architektur- und Ingenieurbüros arbeiten mit großen Datenmengen, vielen Beteiligten und festen Terminen – genau das nutzen Täter aus. Pläne, Modelle und Ausschreibungen sind über Monate gewachsen; gehen sie verloren, lässt sich die Arbeit kaum nachholen. Gleichzeitig tauschen Büros ständig Dateien mit Bauherren, Fachplanern und ausführenden Firmen aus.

Typisch für die Branche:

  • Viele Schnittstellen: E-Mail-Anhänge, Projekträume, Cloud-Ordner und BIM-Plattformen mit externen Beteiligten.
  • Wertvolle Dateien: CAD-Pläne, BIM-Modelle und Berechnungen sind die eigentliche Arbeitsleistung des Büros.
  • Termindruck: Abgaben, Ausschreibungen und Bauabläufe hängen an den Planunterlagen.
  • Zahlungen über Rechnungen: Abschlagsrechnungen und Honorare sind ein Ziel für gefälschte Bankverbindungen.

Typische Schadenszenarien

Ransomware auf dem Server. Täter verschlüsseln Projektserver und Datensicherung. Ohne getrenntes Backup steht das Büro still, Abgabetermine geraten in Gefahr. Wie solche Angriffe ablaufen: Ransomware im Mittelstand.

Infizierte Planunterlagen. Über eine manipulierte Datei oder einen gekaperten Projektraum gelangt Schadsoftware ins Büro – oder von dort zu Bauherren und Fachplanern, die Ansprüche stellen.

Gefälschte Bankverbindung. Ein übernommenes Postfach verschickt Abschlagsrechnungen mit neuer Kontoverbindung. Der Bauherr zahlt an die Täter. Ob dieser Schaden versichert ist, hängt vom Baustein ab: Phishing & CEO-Fraud.

Datenleck bei personenbezogenen Daten. Bauherrendaten, Grundrisse privater Wohnungen oder Sicherheitspläne gelangen an Unbefugte. Dann geht es um Meldepflichten nach der DSGVO und um Vertraulichkeit gegenüber dem Auftraggeber.

Cyberversicherung und Berufshaftpflicht: wer zahlt was?

Schaden Cyberversicherung Berufshaftpflicht
IT-Forensik, Wiederherstellung von Plänen und Modellen ✅ ❌
Ertragsausfall, weil das Büro nicht arbeiten kann ✅ ❌
Datenschutz: Meldung, Benachrichtigung, Anwälte ✅ ❌
Ansprüche Dritter wegen Datenleck oder weitergegebener Schadsoftware ✅ ⚠️ je nach Bedingungen
Planungsfehler, Baumängel ❌ ✅
Überweisung an Betrüger nach gefälschter Rechnung ⚠️ nur mit Zusatzbaustein ❌

Die Tabelle zeigt die typische Aufteilung; maßgeblich sind die Bedingungen beider Verträge. Wo sich beide überschneiden, sollte klar sein, welcher Vertrag zuerst leistet.

Worauf Planungsbüros beim Vertrag achten sollten

  1. Wiederherstellung von Daten großzügig versichert – Pläne und Modelle neu zu erstellen, kostet viel Arbeitszeit.
  2. Betriebsunterbrechung mit kurzem zeitlichem Selbstbehalt.
  3. Cloud, Projekträume und Dienstleister in der Definition der versicherten IT.
  4. Drittschäden durch weitergegebene Schadsoftware – wichtig bei vielen externen Beteiligten.
  5. Social-Engineering-Baustein, wenn Abschlagsrechnungen oder Honorare über E-Mail laufen.

Vorsorge, die Versicherer erwarten

Versicherer fragen nach Multi-Faktor-Authentifizierung für E-Mail und Fernzugriff, getrennten und getesteten Backups, aktueller Software und geschulten Mitarbeitenden. Für Planungsbüros kommt dazu: Freigaben in Projekträumen regelmäßig prüfen und Bankverbindungen nie aufgrund einer E-Mail ändern. Die vollständige Übersicht: Voraussetzungen für eine Cyberversicherung.

Unsere Empfehlung

Legen Sie Ihre Berufshaftpflicht neben die Cyber-Angebote und klären Sie die Abgrenzung, bevor etwas passiert. Wir vergleichen Tarife, die zu Bürogröße, Projektarten und Ihrer IT passen. Dokumentierte Fälle aus anderen Branchen finden Sie in unseren Schadenbeispielen.

Häufige Fragen

Reicht die Berufshaftpflicht für Architekten nicht aus?

Die Berufshaftpflicht schützt Sie, wenn Bauherren oder Dritte wegen eines Planungs- oder Überwachungsfehlers Ansprüche stellen. Die eigenen Kosten nach einem Cyberangriff – Forensik, Wiederherstellung, Ertragsausfall – sind dort in der Regel nicht versichert. Ob Ansprüche Dritter wegen eines Datenlecks oder einer weitergegebenen Schadsoftware erfasst sind, hängt von den Bedingungen beider Verträge ab.

Sind Projektdaten in der Cloud oder auf gemeinsamen Plattformen mitversichert?

Viele Tarife erfassen auch Daten bei Cloud-Anbietern, oft mit Einschränkungen bei einem Ausfall des Anbieters selbst. Bei Projekträumen und BIM-Plattformen der Bauherren kommt es darauf an, wessen System betroffen ist. Diese Punkte klären wir beim Vergleich.

Was passiert, wenn ein Projekt wegen eines Angriffs in Verzug gerät?

Die Cyberversicherung ersetzt in der Regel Ihren eigenen Ertragsausfall und die Kosten der Wiederherstellung. Ansprüche des Bauherrn wegen verspäteter Leistungen sind ein eigenes Thema und hängen von Vertrag, Verschulden und den Versicherungsbedingungen ab.

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