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CyberSchutzPilot

Branche: Steuerberater & Kanzleien

Cyberversicherung für Steuerberater und Kanzleien

Eine Cyberversicherung für Steuerberater und Kanzleien schließt die Lücke, die die Berufshaftpflicht lässt – sie zahlt die eigenen Kosten nach einem Angriff wie Forensik, Wiederherstellung und Kanzleiausfall, unterstützt bei Datenschutzverletzungen mit Mandantendaten und wehrt Ansprüche Dritter ab, die aus dem Cybervorfall entstehen.

Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:

Warum Kanzleien ein lohnendes Ziel sind

Kanzleien bündeln, was Täter suchen: vertrauliche Daten vieler Mandanten und eingespielte Zahlungsprozesse. Steuerbescheide, Lohnabrechnungen, Bankverbindungen, Gesellschaftsverträge – all das liegt zentral auf den Systemen einer Kanzlei. Wer eine Kanzlei kompromittiert, erreicht damit oft auch deren Mandanten.

Dazu kommen besondere berufliche Pflichten:

  • Verschwiegenheit: Steuerberater (§ 57 StBerG), Rechtsanwälte (§ 43a BRAO) und Wirtschaftsprüfer unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Ein Datenabfluss kann neben der DSGVO auch berufsrechtliche Fragen aufwerfen.
  • Fristen: Steuererklärungen, Einsprüche und Gerichtsfristen laufen weiter, auch wenn die Kanzlei-IT steht.
  • Starke Vernetzung: DATEV oder andere Kanzleisoftware, Mandantenportale, beA bzw. beSt, E-Mail-Verkehr mit Finanzämtern und Mandanten – jede Schnittstelle ist ein mögliches Einfallstor.

Typische Schadenszenarien in Kanzleien

Gezieltes Phishing mit Mandantenbezug. Eine scheinbare Mandanten-E-Mail mit „Unterlagen für die Steuererklärung“ enthält Schadsoftware. Täter verschaffen sich so Zugriff auf das Kanzleinetz. Die Cyberversicherung übernimmt Forensik, Wiederherstellung und, wenn die Kanzlei nicht arbeiten kann, den Ertragsausfall.

Datenabfluss und Erpressung. Täter kopieren Mandantendaten und drohen mit Veröffentlichung. Jetzt sind schnelle juristische Einschätzung, Meldungen und eine abgestimmte Kommunikation gegenüber Mandanten entscheidend. Gute Tarife stellen dafür Datenschutzanwälte und Krisenkommunikation bereit.

Manipulierte Zahlungsanweisungen. Über ein gekapertes Postfach werden Mandanten falsche Kontoverbindungen mitgeteilt, oder die Kanzlei selbst erhält eine scheinbar echte Zahlungsanweisung. Ob solche Täuschungsschäden versichert sind, hängt vom Tarif ab – Details im Ratgeber Phishing & CEO-Fraud.

Abgrenzung zur Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht ist für Kanzleien Pflicht und schützt bei Fehlern in der Beratung. Sie ist aber nicht dafür gemacht, die eigenen Kosten nach einem Cyberangriff zu tragen. Die Cyberversicherung schließt diese Lücke. Wichtig ist, dass beide Verträge zueinander passen, damit im Schadenfall nicht über Zuständigkeiten gestritten wird. Grundsätzliches dazu lesen Sie unter Cyberversicherung oder Betriebshaftpflicht.

Worauf Kanzleien beim Vertrag achten sollten

  1. Datenschutzverletzungen umfassend versichert – inklusive Benachrichtigung der Mandanten und Rechtsberatung.
  2. Betriebsunterbrechung mit kurzer Wartezeit – Kanzleien können Ausfälle nur begrenzt auffangen.
  3. Mitversicherung externer Dienstleister und Rechenzentren – viele Kanzleien arbeiten mit ausgelagerter IT oder Cloud-Lösungen.
  4. Optionale Bausteine prüfen – etwa für Social Engineering / „Fake President“.
  5. Risikofragen sorgfältig beantworten – die Voraussetzungen für eine Cyberversicherung zeigen, was typischerweise abgefragt wird.

Rechtsanwaltskanzleien

Für Anwaltskanzleien gelten dieselben Überlegungen, ergänzt um die Besonderheiten des beA, gerichtlicher Fristen und der Verschwiegenheitspflicht nach BRAO und BORA. Im Gespräch berücksichtigen wir Ihre bestehende Berufshaftpflicht und die Kanzleistruktur.

Unsere Empfehlung

Legen Sie Ihre Berufshaftpflicht neben die Cyber-Angebote: Wo endet der eine Vertrag, wo beginnt der andere? Diese Abgrenzung übernehmen wir für Sie und vergleichen Tarife, die zu Kanzleigröße und Mandantenstruktur passen. Wie sich der Beitrag zusammensetzt, erklärt die Seite Kosten einer Cyberversicherung.

Häufige Fragen

Meine Vermögensschadenhaftpflicht ist Pflicht – reicht die nicht?

Die Berufshaftpflicht deckt Fehler bei der Berufsausübung gegenüber Mandanten ab. Eigene Kosten nach einem Angriff, etwa für IT-Forensik, Wiederherstellung oder den Ausfall der Kanzlei, sind dort in der Regel nicht versichert. Die Cyberversicherung ergänzt die Berufshaftpflicht, sie ersetzt sie nicht.

Ist eine Fristversäumnis nach einem Hackerangriff versichert?

Hier greifen mehrere Verträge ineinander. Ansprüche von Mandanten wegen versäumter Fristen fallen meist in die Berufshaftpflicht; die Cyberversicherung hilft, die Arbeitsfähigkeit schnell wiederherzustellen. Die Abgrenzung sollte im Vertrag sauber geregelt sein.

Gilt das auch für Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer?

Ja. Die Risiken sind sehr ähnlich, weil alle Berufsgruppen mit vertraulichen Daten und Fristen arbeiten. Unterschiede gibt es bei Berufsrecht und Berufshaftpflicht, die wir im Gespräch berücksichtigen.

Cyberversicherung für Steuerberater & Kanzleien vergleichen

Wir vergleichen Tarife verschiedener Versicherer für Ihren Betrieb und erklären die Unterschiede verständlich. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.