Branche: Arztpraxen
Cyberversicherung für Arztpraxen und Zahnarztpraxen
Eine Cyberversicherung für Arztpraxen übernimmt die Kosten, wenn Praxissoftware oder Patientendaten durch einen Angriff oder eine Panne nicht mehr verfügbar sind oder abfließen – von IT-Forensik und Wiederherstellung über den Ertragsausfall bei Praxisschließung bis zur Abwehr von Ansprüchen betroffener Patientinnen und Patienten.
Von Kosovar Spahiu, Versicherungsmakler · Stand:
Warum Praxen besonders sensibel sind
Patientendaten gehören zu den schützenswertesten Daten überhaupt. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt, und für Ärztinnen und Ärzte gilt zusätzlich die strafbewehrte Schweigepflicht (§ 203 StGB). Eine Datenpanne ist in einer Praxis deshalb nie nur ein IT-Problem, sondern immer auch ein rechtliches und ein Vertrauensproblem.
Gleichzeitig ist der Praxisbetrieb vollständig von IT abhängig:
- Praxisverwaltungssystem (PVS): Termine, Befunde, Abrechnung und Rezepte laufen darüber. Fällt es aus, ist ein geordneter Praxisbetrieb kaum möglich.
- Telematikinfrastruktur: Konnektor, Kartenterminals, E-Rezept, eAU und elektronische Patientenakte verbinden die Praxis mit externen Systemen.
- Medizingeräte mit Netzwerkanschluss: Röntgen, Ultraschall oder Labor senden Daten ins Praxisnetz – nicht jedes Gerät erhält regelmäßige Sicherheitsupdates.
- Viele Hände, wenig Zeit: Am Empfang werden ständig E-Mails, Faxe, Arztbriefe und Anhänge geöffnet. Das ist ein klassisches Einfallstor für Phishing.
Typische Schadenszenarien in der Praxis
Praxisstillstand durch Ransomware. Das PVS ist verschlüsselt, Termine und Befunde sind nicht abrufbar. Patienten müssen vertröstet oder umgeleitet werden. Die Cyberversicherung übernimmt die Kosten für Forensik und Wiederherstellung sowie über die Betriebsunterbrechung den Ertragsausfall und weiterlaufende Kosten wie Gehälter.
Abfluss von Patientendaten. Täter kopieren vor der Verschlüsselung Daten und drohen mit Veröffentlichung. Jetzt greifen Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und unter Umständen gegenüber den Betroffenen. Versichert sind typischerweise Datenschutzanwälte, die Benachrichtigung der Patienten, Krisenkommunikation und die Abwehr von Schadenersatzforderungen. Zur Frage, ob Bußgelder versichert werden können, lesen Sie DSGVO-Bußgelder: versicherbar oder nicht?
Fehlversand und Bedienfehler. Ein Befund geht an den falschen Empfänger, ein Mitarbeiter löscht versehentlich Daten. Auch solche Datenschutzverletzungen ohne Hackerangriff können je nach Tarif mitversichert sein.
Was Praxen beim Vertrag beachten sollten
- Versicherungssumme an die Praxisgröße anpassen. Eine Einzelpraxis hat ein anderes Risiko als ein MVZ mit mehreren Standorten. Entscheidend sind die Zahl der Patientendatensätze und die Dauer eines möglichen Ausfalls.
- Betriebsunterbrechung genau prüfen. Wie lange ist die zeitliche Selbstbeteiligung, wie lange die Haftzeit? Wird auch ein Ausfall durch einen Angriff auf Ihren IT-Dienstleister erfasst?
- Datenschutzverletzungen ohne Angriff. Prüfen Sie, ob Fehlversand oder verlorene Geräte mitversichert sind.
- Obliegenheiten kennen. Versicherer fragen nach Backups, Updates und Zugangsschutz. Die Voraussetzungen für eine Cyberversicherung überschneiden sich weitgehend mit dem, was die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen ohnehin verlangt.
Zahnarztpraxen: Besonderheiten
In Zahnarztpraxen kommen häufig digitale Röntgensysteme, Intraoralscanner und CAD/CAM-Fertigung hinzu. Diese Geräte sind oft eng mit dem Praxisnetz verbunden und werden teils von externen Technikern gewartet. Fernwartungszugänge sollten deshalb abgesichert und dokumentiert sein – das ist nicht nur gut für die Sicherheit, sondern wird von Versicherern auch zunehmend abgefragt.
Unsere Empfehlung
Klären Sie zunächst, wie Ihre Praxis ohne PVS weiterarbeiten würde und wer Ihre IT betreut. Im Gespräch übertragen wir das in passende Versicherungssummen und vergleichen Tarife, die Datenschutzverletzungen und Praxisausfall gut abdecken. Wovon der Beitrag abhängt, erfahren Sie auf unserer Seite zu den Kosten einer Cyberversicherung.
Häufige Fragen
Ersetzt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV eine Cyberversicherung?
Nein. Die IT-Sicherheitsrichtlinie legt fest, welche Schutzmaßnahmen Praxen umsetzen müssen. Sie senkt das Risiko, verhindert aber nicht jeden Schaden. Die Cyberversicherung trägt die finanziellen Folgen, wenn trotzdem etwas passiert. Umgesetzte Maßnahmen wirken sich in der Regel positiv auf Annahme und Beitrag aus.
Deckt meine Berufshaftpflicht als Ärztin oder Arzt Cyberschäden ab?
Die Berufshaftpflicht ist für Behandlungsfehler gedacht. Eigene Kosten nach einem Angriff, etwa für Datenwiederherstellung oder Praxisausfall, sind dort nicht versichert. Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen sind je nach Vertrag allenfalls eingeschränkt erfasst.
Gilt die Seite auch für Zahnarztpraxen, Physiotherapie oder Apotheken?
Ja, die beschriebenen Risiken treffen Zahnarztpraxen, MVZ, Therapiepraxen und Apotheken in ähnlicher Weise. Unterschiede gibt es bei Geräten, Abrechnungswegen und Praxisgröße – die besprechen wir im Einzelfall.